Seit dem 2020 in Kraft getretenen Geldwäsche Gesetz, ist ein Auktionshaus ab einer gewissen Summe verpflichtet, Identifizierungs Papiere zu verlangen. Da das Auktionshaus, vor der Auktion nicht einschätzen kann wie viel Sie bieten werden, werden alle Bieter im Vorfeld um eine Kopie gebeten. Die Auktionshäuser können nach eigenem Ermessen außerdem nach Referenzen fragen.
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